Protokoll: Fachschaftsordnung Änderungs Arbeitskreis vom 06. April 2021

Datum: Dienstag, 06.04.2021, Kalenderwoche 14

Zeit: von 18:00 Uhr bis 18:38 Uhr

Anwesende: magnus, cedric

Tagesordnung

  • Stürzen der Stempelgottheit
  • Verstetigung der Online Sitzung in Ausnahmefällen
  • Korrektur der Wahlleitung
  • Spezifizieren der Wahlmodi auf einer VV
  • Nächstes Treffen

Beschlüsse

  • Keine Beschlüsse

Anhang

ID Name
8380 protokoll_FSO AK_06.04.2021.pdf

Protokollinhalt

Stürzen der Stempelgottheit

Die Stempelgottheit soll aus der FSO gebannt werden.

Antrag:

  • Es wird beantragt in § 8 Abs. 3 (FSO) die Sätze:
  • "Es ist durch die Stempelgottheit mit dem offiziellen Fachschaftssiegel zu versehen.
  • Stempelgottheit ist das an Lebensjahren älteste Mitglied des Fachschaftskollektivs."
  • zu ersetzen, durch den Satz:
  • "Es ist durch ein Mitglied des Fachschaftskollektivs mit dem offiziellen Fachschaftssiegel zu versehen."

Begründung:

  • In der Vergangenheit wurde das Protokoll nicht immer von der Stempelgottehit, sondern "nur" von einem Mitglied des Fachschaftskollektivs gestempelt.
  • Für die Studis ist es nicht wirklich möglich nachzuvollziehen wer das Protokoll gestempelt hat, insofern sollte man die Stempelgottheit abschaffen.
  • Zusätzlich ist es keine gute Idee einer Person per Ordnung zur Gottheit zu ernennen, wir wollen uns ja nicht bei potenziell allmächtigen Wesen unbeliebt machen.

Verstetigung der Online Sitzung in Ausnahmefällen

Einfügen eines neuen Abschnittes in die FSO um die Möglichkeit der Online-sitzung in ausnahmefällen unabhängig der FSRO zu ermöglichen.

Antrag:

  • Füge vor Abschnitt "VII. Abschnitt – Aktionsprogramme" folgenden Abschnitt sammt Paragraphen ein und nummeriere die folgenden Abschnitte und Paragraphen entsprechend neu:
  • VII. Abschnitt – Verfahren im Ausnahmefall
  • § 20 Online-Sitzungen
  • (1) Die Organe der Fachschaft können im begründeten Ausnahmefall Sitzungen in elektronischer Form per Video- oder Telefonkonferenz abhalten. Das Verfahren der Fachschaftsordnung gilt sinngemäß. Die Ankündigung zur Sitzung muss die Begründung des Ausnahmefalls beinhalten und per Aushang oder an geeigneter Stelle online veröffentlicht werden. Der Zugang zur digitalen Sitzung muss der Öffentlichkeit des jeweiligen Organs in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.
  • (2) Beschlüsse auf Sitzungen in elektronischer Form sind per Handaufheben oder per namentlicher Abstimmung zu tätigen. Eine namentliche Zuordnung der Stimmen ist nicht im Protokoll zu vermerken.
  • (3) Auf einer elektronischen Sitzung kann nicht geheim abgestimmt werden.
  • Dies gilt auch für den Fall der Forderung einer geheimen Abstimmung nach § 8 Abs. 7.
  • Solche Abstimmungen sind zu vertagen.
  • (4) Wahlen auf einer Sitzung in elektronischer Form sind per Handaufheben oder per namentlicher Abstimmung zu tätigen. Eine namentliche Zuordnung der Stimmen ist nicht im Protokoll zu vermerken.
  • (5) Auf einer elektronischen Sitzung kann nicht geheim gewählt werden.
  • Solche Wahlen sind zu vertagen.

Begründung

  • "§ 4a Verfahren im Ausnahmefal" (FSRO) wurde während der Hauptphase der Corona-Pandemi vom Studierenden Parlament in die FSRO eingeführt und zeitlich begrenzt.
  • Das bedeutet dass wir, nach dem momentanen Stand, ab dem 01.01.2022 keine online Sitzungen mehr durchführen können.
  • Es wäre für die Zukunft gut, die Möglichkeit einer (begründeten) online Sitzung zu haben.

Korrektur der Wahlleitung

§ 8 Abs. 4 Satz 2 ist etwas vage, da sich der erwähnte § 9 der FSRO nicht direkt die Wahlleitung definiert, sondern § 10.

Man sollte diesen punkt also umformulieren.

Antrag:

  • In § 8 Abs. 4 Satz 2, ersetze: "§ 9"
  • durch "§ 10"

Begründung:

  • Die Wahlleitung wird in § 10 der FSRO spezifiziert, § 9 behandelt die Grundzüge der Fachschaftswahlen (das es eine Wahlleitung gibt, wer wahlberechtigt ist, welche fristen existieren bei urnenwahl etc.).

Spezifizieren der Wahlmodi auf einer VV

Wir wählen unsere Kollektive immer in cumolo, das ist nach WO auch erlaubt.

Aber für den Fall eines Gegen-Kollektives, wird das ganze mit der WO etwas seltsam.

Wir sollten die Wahlen zu Kollektiven am besten komplett in userer FSO regeln (nach § 30 Abs 1 WO geht das) damit es nicht zu situationen kommt wo die WO greift und uns dinge kaputt macht.

Nächstes Treffen

Wann trifft sich er AK das nächste mal? Irgendwann.