Beschlüsse

Sitzung Beschluss Kategorie
vv-26-02-10 Füge in §2.2 Abs. 1 EAP zwischen “stehen” und “die” “pro Abrechnungszeitraum” ein. Ersetze EAP §2.2 Abs. 3 durch: “Unabhängig vom Zeitpunkt und der Höhe der Mittelzuweisung stehen bis zum Beschluss eines Finanzplans bis zu 5000 € pro Abrechnungszeitraum für die Erstsemesterarbeit zur Verfügung. Diese Mittel dürfen unter Befolgung der Richtlinien zur Finanzierung der Erstsemesterarbeit frei verwendet werden. Mit Beschluss eines Finanzplans nach Abs. 1 und Abs. 2 sind die nach Satz 1 für den entsprechenden Abrechnungszeitraum zur Verfügung stehenden Mittel auf den Finanzplan anzurechnen und stehen nicht zusätzlich zu den dort veranschlagten Mitteln zur Vefügung.” (M/0/2)
vv-26-02-10 Die Fachschaft ermächtigt das Kollektiv, einen Vorschussvertrag zur Vorfinanzierung der KIF 54,0 mit dem AStA in Höhe von maximal 90 % der Fördermittel für diese abzuschließen. (M/0/0) VVFinanzen
vv-26-02-10 Die Fachschaft richtet die KIF 54,0 in Aachen aus und stellt dafür bis zu 60.000 € bereit. (M/0/1) VVFinanzen
vv-26-02-10 Der angehangene Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 25/26 wird angenommen. (M/0/0) VVFinanzen
vv-26-02-10 Wir nehmen den Haushaltsplan 26/27 in der nun vorliegenden Form an, welche abweichend von der Version in der Einladung die Fußnote a) wie im vorherigen Haushalt führt. (M/0/0) VVFinanzen
vv-25-11-04 Die Fachschaft schließt den Vertrag mit Triumph-Adler zwecks Miete von zwei Druckern in der vorgelegten Form ab. (M/0/0)
vv-25-11-04 Die Fachschaft beschafft bis zu 12 Funkgeräte inklusive Zubehör für bis zu 2500 €. Diese sollen nach Möglichkeit anteilig aus ESA-Mitteln finanziert werden. (M/2/7)
vv-25-11-04 Abweichend zu § 2.1 Abs 7 Satz c stellt die Fachschaft für den diesjährigen Printentest bis zu 6000 € zur Verfügung. (M/2/4)
vv-25-11-04 Die Fachschaft veranstaltet im Wintersemester 2025/26 einen GameJam und stellt dafür bis zu 750 € zur Verfügung. Mehrausgaben sind in Höhe der zusätzlichen Einnahmen durch Sponsoren möglich. (M/0/1)
vv-25-11-04 Die Fachschaft beschafft neue USV Akkus für bis zu 1600 €. (M/0/2)
vv-25-11-04 Füge folgenden Absatz unter EAP § 2.1 ein: Die Karaoke AG organisiert jedes Semester bis zu sechs (6) (auf Beschluss der FSS auch mehr) Karaokeabende in Räumen der Hochschule. Dafür werden Verpflegungskosten pro Veranstaltung in Höhe von maximal 100 € und die Lizenzkosten für monatlich kündbare Karaokesoftware in Höhe von maximal 12 € monatlich übernommen. (M/0/0)
vv-25-11-04 Ersetze EAP § 2.1 Abs. 1 Satz a durch: "Besuch des KeXe als regelmäßiges Treffen aller Fachschaften. Für die turnusgemäße Ausrichtung durch die Fachschaft stellt die Fachschaft 200 € im Semester für Verpflegung der Gäste bereit." Ersetze EAP § 2.1 Abs. 1 Satz c durch: "Besuch des 1er Grillen als Treffen aller Fachschaften der Fakultät 1. Für die turnusgemäße Ausrichtung durch die Fachschaft stellt die Fachschaft 125 € im Semester für Verpflegung der Gäste bereit." Ersetze EAP § 2.1 Abs. 4 durch: "Die Fachschaft organisiert Spieleabende in Räumen der Hochschule. Je Spieleabend stehen 30 € zur Verfügung. Die hierfür aufgewendeten Mittel dürfen 400 € je Semester nicht übersteigen." Ersetze EAP § 2.1 Abs. 6 durch: "Die Gaming AG organisiert jedes Semester bis zu sechs (6) (auf Beschluss der Fachschaftssitzung auch mehr) Gamingabende in Räumen der Hochschule. Je Gamingabend stehen bis zu 120 € zur Verfügung." Ersetze EAP § 2.1 Abs. 10 durch: "Zur Unterstützung der Nutzung freier Software an der RWTH Aachen und als Hilfe für Studis organisiert die Fachschaft einmal pro Semester eine “Linux Install Party” (kurz LIP). Dafür stellt die Fachschaft 150 € im Sommersemester und 250 € im Wintersemester zur Verfügung." Ersetze EAP § 2.1 Abs. 22 durch: "Zur Verpflegung der Fachschaftsmitglieder auf Fachschaftsvollversammlungen stehen je ordentlicher Fachschaftsvollversammlung 300 € zur Verfügung. Hierbei soll ein angemessener Anteil der Verpflegung vegan sein." (M/4/8)
vv-25-11-04 Streiche EAP § 2.1 Abs. 7 Satz b. Benenne EAP § 2.1 Abs. 7 Satz c um in EAP § 2.1 Abs. 7 Satz b. (M/0/2)
vv-25-11-04 Anpassung von EAP §2.1 Abs. 24: Die Fachschaft beschafft Overalls zum Verkauf an Studierende. Diese Overalls werden von den Studierenden, abzüglich von hierzu erhaltenen Geldern nach § 1.4, in Vorkasse bezahlt. (M/3/8)
vv-25-11-04 Entferne § 12 Abs. 3 der FSO und ändere § 16 Abs. 1 der FSO zu: Die ESA-Sitzung tagt in der Regel wöchentlich, um die FSS in Fragen der ESA zu beraten und die Meinungsbildung der FSS zu erleichtern. Uhrzeit und Ort sowie Ausfälle werden durch die ESA-Sitzung oder in begründeten Ausnahmefällen durch die FSS beschlossen. (M/0/1)
vv-25-11-04 Ergänze § 14 der FSO um den Absatz In begründeten Ausnahmefällen kann die FSS beschließen, einzelne Sitzungstermine nach Abs. 1 entfallen zu lassen. (M/1/0)
vv-25-11-04 Streiche § 22 Abs. 2 der Fachschaftsordnung. (M/0/7)
vv-25-11-04 Ersetze § 23 Abs. 1 der FSO durch: Von der VV werden jedes Semester mindestens zwei Kassenprüferinnen und -prüfer mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Sie dürfen nicht dem Fachschaftskollektiv angehören. (M/0/1)
vv-25-11-04 Ersetze § 25 Abs. 1 der FSO durch: "Änderungen dieser Ordnung müssen auf einer VV beraten und mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Eine Änderung dieser Ordnung muss in der Einladung zur VV bekannt gegeben werden." Ergänze § 25 der FSO um den folgenden Absatz: "Änderungen dieser Ordnung, welche rein redaktioneller Art sind, dürfen auf einer FSS nach §14 Abs. 1 beschlossen werden, sofern keine Gegenstimmen vorliegen und mindestens doppelt so viele Ja-Stimmen wie Enthaltungen vorliegen. Eine solche Änderung muss genauso wie die in §14 Abs. 3 genannten Daten bekannt gegeben werden und es ist auf der nächste VV, sowie (falls abweichend) auf der nächsten ordentlichen VV zu berichten." Ergänze § 20 der FSO um den folgenden Absatz: "Änderungen an dem Aktionsprogramm bis auf Widerruf, welche rein redaktioneller Art sind, dürfen auf einer FSS nach §14 Abs. 1 mit Zwei-Drittel Mehrheit der anwesenden beschlossen werden. Eine solche Änderung muss genauso wie die in §14 Abs. 3 genannten Daten bekannt gegeben werden und es ist auf der nächsten VV zu berichten." Ergänze § 21 der FSO um den folgenden Absatz: "Änderungen an dem Semesteraktionsprogramm, welche rein redaktioneller Art sind, dürfen auf einer FSS nach §14 Abs. 1 mit Zwei-Drittel Mehrheit der anwesenden beschlossen werden. Eine solche Änderung muss genauso wie die in §14 Abs. 3 genannten Daten bekannt gegeben werden und es ist auf der nächsten VV zu berichten." (38/4/9)
vv-25-11-04 Streiche §1 Abs. 1 FSO. (43/1/9)
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