| vv-25-11-04 |
Ergänze § 14 der FSO um den Absatz In begründeten Ausnahmefällen kann die FSS beschließen, einzelne Sitzungstermine nach Abs. 1 entfallen zu lassen. (M/1/0) |
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Streiche § 22 Abs. 2 der Fachschaftsordnung. (M/0/7) |
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Ersetze § 23 Abs. 1 der FSO durch: Von der VV werden jedes Semester mindestens zwei Kassenprüferinnen und -prüfer mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Sie dürfen nicht dem Fachschaftskollektiv angehören. (M/0/1) |
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| vv-25-11-04 |
Ersetze § 25 Abs. 1 der FSO durch: "Änderungen dieser Ordnung müssen auf einer VV beraten und mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Eine Änderung dieser Ordnung muss in der Einladung zur VV bekannt gegeben werden." Ergänze § 25 der FSO um den folgenden Absatz: "Änderungen dieser Ordnung, welche rein redaktioneller Art sind, dürfen auf einer FSS nach §14 Abs. 1 beschlossen werden, sofern keine Gegenstimmen vorliegen und mindestens doppelt so viele Ja-Stimmen wie Enthaltungen vorliegen. Eine solche Änderung muss genauso wie die in §14 Abs. 3 genannten Daten bekannt gegeben werden und es ist auf der nächste VV, sowie (falls abweichend) auf der nächsten ordentlichen VV zu berichten." Ergänze § 20 der FSO um den folgenden Absatz: "Änderungen an dem Aktionsprogramm bis auf Widerruf, welche rein redaktioneller Art sind, dürfen auf einer FSS nach §14 Abs. 1 mit Zwei-Drittel Mehrheit der anwesenden beschlossen werden. Eine solche Änderung muss genauso wie die in §14 Abs. 3 genannten Daten bekannt gegeben werden und es ist auf der nächsten VV zu berichten." Ergänze § 21 der FSO um den folgenden Absatz: "Änderungen an dem Semesteraktionsprogramm, welche rein redaktioneller Art sind, dürfen auf einer FSS nach §14 Abs. 1 mit Zwei-Drittel Mehrheit der anwesenden beschlossen werden. Eine solche Änderung muss genauso wie die in §14 Abs. 3 genannten Daten bekannt gegeben werden und es ist auf der nächsten VV zu berichten." (38/4/9) |
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Streiche §1 Abs. 1 FSO. (43/1/9) |
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Der anghangene Haushaltsplan wird angenommen. (16/0/0) |
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Ersetze EAP § 1.2 Abs. 5 durch "Den Fachschaftsaktiven soll in den Räumlichkeiten der Fachschaft Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden." (15/0/1) |
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Füge zwischen EAP §1.2 Abs. 5 und Abs. 6 hinzu "Die Fachschaft darf den Fachschaftsaktiven in den Räumlichkeiten der Fachschaft Kaffee, Tee, Zucker, Kakaopulver, Milch und Milchalternativen kostenlos zur Verfügung stellen. Hierfür stehen bis zu 100€ im Semester zur Verfügung." (9/2/6) |
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| vv-25-09-08 |
Die Fachschaft beschafft einen Grill für bis zu 500 €. Dieser soll nach Möglichkeit aus ESA-Mitteln finanziert werden. (14/0/2) |
VVFinanzen |
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| vv-25-09-08 |
Die Fachschaft beschafft Bürostühle für bis zu 2000 €. (16/0/0) |
VVFinanzen |
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